Postbank-Entgelte

Bei monatlichem Zahlungseingang von 3000 € oder mehr, die Empfehlung umsteigen auf Postbank Giro extra plus ==> monatliches Entgelt 0,00 €

Bei monatlichem Zahlungseingang von weniger als 3000 €, die Empfehlung zu Postbank Giro plus ==> monatliches Entgelt 3,90 € (4,90 € ab 01.10.2019) oder Wechsel zum kostenfreien Gehaltskonto bei PSD-Bank Rhein-Ruhr mit Wechselservice. Die Entscheidung muss jeder individuell für sich selbst treffen.

  • Kontoentgelte für alle beleghaft erteilten Aufträge Problematik: Kontoentgelt Postbank-Girokonto plus
    Im Februar 2015 wurden alle Privatkunden der Postbank mit dem Konto Postgiro plus angeschrieben, dass ab dem 01.04.2015 für alle beleghaft erteilten Aufträge ein Entgelt in Höhe von 0,99 € erhoben wird. Als Giro-Kunde mit dem Modell „Giro extra plus“ oder „Giro 3000 plus“ zahlen Sie kein Entgelt für die Bearbeitung beleghaft erteilter Aufträge.
    Folgendes sollten Sie hierzu wissen:… Als weiterhin kostenlose Alternative wird das Online-Banking, Telefon-Banking oder das Benutzen der Multifunktional-Terminals empfohlen.
    Für Rentner wird es eine Kulanzregelung geben. Voraussetzung:

    1. Das Konto muss mindestens 3 Jahre lang bestehen.
    2. Der Antragsteller muss  Pensionär /in oder Rentner/in sein und mindestens 63 Jahre alt.
    3. Die Pension oder Rente muss monatlich auf dem Konto gebucht werden.
    4. Ein Nachweis mittels eines Renten- oder Pensionsbescheid wird dann benötigt wenn
      das Lebensalter unter der 63er Grenze liegt.
    5. Personen, die zu einem späteren Zeitpunkt als dem 01.04.2015 das Alter von über
      60 Jahren erreichen, haben erst dann die Möglichkeit die Kulanzregelung anzustoßen.

    Der Punkt 4 und 5 ist bei den bisher erhaltenen negativen Antworten der Grund für die Ablehnung.

    Das bedeutet für alle, die über 60 und unter 63 Jahre alt sind und eine Ablehnung erhalten oder noch keinen Antrag gestellt haben bitte Punkt 4 beachten !     (nachreichen oder sofort beifügen).

    Hat der Ehe- oder Lebenspartner die Unterschriftberechtigung für das Konto des Kontoinhabers bei der Postbank, so braucht nur der Kontoinhaber die Kulanzregelung beantragen.

    Hier ist ein formloses Schreiben mit Freiumschlag an die Kontoführung zu schicken.

    Sinngemäß:

     

    „Bitte befreien Sie mein Postbankkonto …………………….. dauerhaft von den Entgelten für beleghaft erteilte Aufträge. Die Rente wird auf meinem Konto gutgeschrieben“

     

    Falls eine Telefon-PIN existiert, kann auch bei 0228/55005500 angerufen werden. Der Kulanzwunsch wird von den Kollegen erfasst und weitergeleitet. Die Nummer funk­tioniert natürlich auch ohne PIN. Allerdings dauert es länger …

     

    Nicht zu empfehlen: der im Anschreiben genannten Änderung des Preisver­zeichnisses zu widersprechen. Hier würde die Postbank den Kunden entsprechend an­schreiben. Falls der Widerspruch nicht fristgerecht zurückgezogen wird, löscht die Postbank das Konto nach zwei Monaten.

     

    Wir haben ein Musteranschreiben beigefügt. [download id=“4649″]